Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kötters Maschinenbau GmbH

  • 01. Geltungsbereich
  • Für alle Vertragsabschlüsse gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine Individualabreden getroffen werden. Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  • 02. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • 03. Vertragsabschluß
    1. Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Medien enthaltenen Waren stellen lediglich Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines Angebotes dar. Es ist daher zum Vertragsschluss eine Annahmeerklärung seitens Kötters Maschinenbau GmbH erforderlich.
    2. Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung ist bindend. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bzw. Lieferung zustande. Bei Bestellungen, die innerhalb von fünf Werktagen ausgeliefert werden, wird eine schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber dem Vertragspartner durch Ablieferung der bestellten Ware ersetzt. Bei späteren Auslieferungen erhält der Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird alleine durch die Bestätigung festgelegt, sofern der Inhalt der Bestätigung nicht erheblich von der Bestellung abweicht und der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.
  • 04. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise werden individuell vereinbart und in der schriftlichen Auftragsbestätigung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    2. Alle Rechnungen von Kötters Maschinenbau GmbH sind, mangels gegenteiliger Individualvereinbarung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto. Bei Lohnfertigung ist eine Bezahlung sofort netto Kasse erforderlich.
    3. Der Vertragspartner zahlt den Kaufpreis per Rechnung.
    4. Soweit Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Unsere Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
    5. Bei Zielüberschreitung berechnet Kötters Maschinenbau GmbH die gesetzlichen Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Kötters Maschinenbau GmbH einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen bei Kötters Maschinenbau GmbH entstandenen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt hierdurch unberührt.
    6. Kötters Maschinenbau GmbH kann die in der Lieferbestätigung angegebenen Preise erhöhen, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab der schriftlichen Bestätigung vereinbart ist und die Produktionskosten sich innerhalb dieses Zeitraums nachweislich erhöhen. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
  • 05. Leistungserbringung, Lieferung
    1. Kötters Maschinenbau GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten einhalten. Kommt Kötters Maschinenbau GmbH mit der Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzten. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Lieferung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
    2. Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich statthaft, der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug oder die Teillieferung sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.
    3. Sofern die Versendung der Ware auf Verlangen des Kunden erfolgt ist, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat.
    4. Höhere Gewalt berechtigt Kötters Maschinenbau GmbH, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie Kötters Maschinenbau GmbH die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie z. B. Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen bei Kötters Maschinenbau GmbH oder Zulieferern oder unvorhersehbaren Ausfällen bei der eigenen Auslieferung, sofern Kötters Maschinenbau GmbH dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen von Kötters Maschinenbau GmbH die Erklärung verlangen, ob Kötters Maschinenbau GmbH vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt Kötters Maschinenbau GmbH sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
    5. Lagerungskosten
      Für bestellte, fristgemäß fertiggestellte und nicht abgeholte Teile ist Kötters Maschinenbau GmbH berechtigt, je benötigten qm Lagerfläche 1,00 EUR zzgl. MwSt. je Tag zu berechnen.
  • 06. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
    2. Gewährleistungsrechte gegenüber Kötters Maschinenbau GmbH sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Kötters Maschinenbau GmbH steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
    3. Bei Verdacht auf Transportschäden sind die Ware und die Versandverpackung zur Ansicht durch Kötters Maschinenbau GmbH oder durch einen Gutachter aufzubewahren. Bei fehlender Ware ist lediglich die Versandverpackung zur Ansicht aufzubewahren. Bei offensichtlichen Transportschäden ist die Ware zusammen mit dem Lieferschein an Kötters Maschinenbau GmbH in der Originalverpackung zurückzusenden.
    4. Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, sofern der Mangel auf das vorbezeichnete Verhalten zurückzuführen ist. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, verschmutzte ungereinigte Teile, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse nicht im Verantwortungsbereich von Kötters Maschinenbau GmbH liegt, sofern diese Missstände nicht kausal auf ein Verhalten bzw. auf die Ware von Kötters Maschinenbau GmbH zurückzuführen sind.
    5. Kötters Maschinenbau GmbH behält sich handelsübliche Abweichungen von Internet- oder Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell, Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
    6. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung der Vertragspartner oder Dritte verursacht werden, sowie Mängel, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
  • 07. Untersuchungs- und Rügepflicht
    1. Der Vertragspartner wird die Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Er muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Die Absendung der Mitteilung reicht zur Fristwahrung aus.
    2. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
    3. Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Kaufsache in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, so dass die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen ist.
  • 08. Haftung
    1. Die Haftung von Kötters Maschinenbau GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Kötters Maschinenbau GmbH haftet dem Vertragspartner auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Überlassung der Kaufsache typischerweise gerechnet werden muss (vorhersehbare Schäden).
    2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Kötters Maschinenbau GmbH für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten unbeschränkt auch für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
    3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kötters Maschinenbau GmbH ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
    4. Die Bestimmungen des Produktionsgesetzes bleiben unberührt.
  • 09. Eigentumsvorbehalt
    1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kötters Maschinenbau GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Kötters Mschinenbau GmbH nicht zulässig.
    2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
    3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Kötters Maschinenbau GmbH den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigung oder der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Vertragspartner der Kötters Maschinenbau GmbH unverzüglich anzuzeigen.
    4. Kötters Maschinenbau GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3.Vertragsabschluß und Ziffer 4. Preise und Zahlungsbedingungen dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
    5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Kötters Maschinenbau GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Kötters Maschinenbau GmbH nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Kötters Maschinenbau GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Kötters Maschinenbau GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Kötters Maschinenbau GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
    6. Wenn der Vertragspartner die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er der Kötters Maschinenbau GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Kötters Maschinenbau GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist Kötters Maschinenbau GmbH zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Kötters Maschinenbau GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  • 10. Datenschutz
  • Kötters Maschinenbau GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von Kötters Maschinenbau GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

  • 11. Sonstiges
    1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    2. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Kötters Maschinenbau GmbH.
    3. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für alle Vertragsabschlüsse gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine Individualabreden getroffen werden. Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Medien enthaltenen Waren stellen lediglich Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines Angebotes dar. Es ist daher zum Vertragsschluss eine Annahmeerklärung seitens Kötters Maschinenbau GmbH erforderlich.
  2. Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung ist bindend. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bzw. Lieferung zustande. Bei Bestellungen, die innerhalb von fünf Werktagen ausgeliefert werden, wird eine schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber dem Vertragspartner durch Ablieferung der bestellten Ware ersetzt. Bei späteren Auslieferungen erhält der Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird alleine durch die Bestätigung festgelegt, sofern der Inhalt der Bestätigung nicht erheblich von der Bestellung abweicht und der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.
  1. Die Preise werden individuell vereinbart und in der schriftlichen Auftragsbestätigung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  2. Alle Rechnungen von Kötters Maschinenbau GmbH sind, mangels gegenteiliger Individualvereinbarung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto. Bei Lohnfertigung ist eine Bezahlung sofort netto Kasse erforderlich.
  3. Der Vertragspartner zahlt den Kaufpreis per Rechnung.
  4. Soweit Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Unsere Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
  5. Bei Zielüberschreitung berechnet Kötters Maschinenbau GmbH die gesetzlichen Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Kötters Maschinenbau GmbH einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen bei Kötters Maschinenbau GmbH entstandenen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt hierdurch unberührt.
  6. Kötters Maschinenbau GmbH kann die in der Lieferbestätigung angegebenen Preise erhöhen, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab der schriftlichen Bestätigung vereinbart ist und die Produktionskosten sich innerhalb dieses Zeitraums nachweislich erhöhen. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
  1. Kötters Maschinenbau GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten einhalten. Kommt Kötters Maschinenbau GmbH mit der Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzten. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Lieferung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
  2. Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich statthaft, der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug oder die Teillieferung sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.
  3. Sofern die Versendung der Ware auf Verlangen des Kunden erfolgt ist, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat.
  4. Höhere Gewalt berechtigt Kötters Maschinenbau GmbH, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie Kötters Maschinenbau GmbH die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie z. B. Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen bei Kötters Maschinenbau GmbH oder Zulieferern oder unvorhersehbaren Ausfällen bei der eigenen Auslieferung, sofern Kötters Maschinenbau GmbH dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen von Kötters Maschinenbau GmbH die Erklärung verlangen, ob Kötters Maschinenbau GmbH vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt Kötters Maschinenbau GmbH sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
  5. Lagerungskosten
    Für bestellte, fristgemäß fertiggestellte und nicht abgeholte Teile ist Kötters Maschinenbau GmbH berechtigt, je benötigten qm Lagerfläche 1,00 EUR zzgl. MwSt. je Tag zu berechnen.
  1. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
  2. Gewährleistungsrechte gegenüber Kötters Maschinenbau GmbH sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Kötters Maschinenbau GmbH steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
  3. Bei Verdacht auf Transportschäden sind die Ware und die Versandverpackung zur Ansicht durch Kötters Maschinenbau GmbH oder durch einen Gutachter aufzubewahren. Bei fehlender Ware ist lediglich die Versandverpackung zur Ansicht aufzubewahren. Bei offensichtlichen Transportschäden ist die Ware zusammen mit dem Lieferschein an Kötters Maschinenbau GmbH in der Originalverpackung zurückzusenden.
  4. Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, sofern der Mangel auf das vorbezeichnete Verhalten zurückzuführen ist. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, verschmutzte ungereinigte Teile, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse nicht im Verantwortungsbereich von Kötters Maschinenbau GmbH liegt, sofern diese Missstände nicht kausal auf ein Verhalten bzw. auf die Ware von Kötters Maschinenbau GmbH zurückzuführen sind.
  5. Kötters Maschinenbau GmbH behält sich handelsübliche Abweichungen von Internet- oder Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell, Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
  6. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung der Vertragspartner oder Dritte verursacht werden, sowie Mängel, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
  1. Der Vertragspartner wird die Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Er muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Die Absendung der Mitteilung reicht zur Fristwahrung aus.
  2. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
  3. Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Kaufsache in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, so dass die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen ist.
  1. Die Haftung von Kötters Maschinenbau GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Kötters Maschinenbau GmbH haftet dem Vertragspartner auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Überlassung der Kaufsache typischerweise gerechnet werden muss (vorhersehbare Schäden).
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Kötters Maschinenbau GmbH für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten unbeschränkt auch für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kötters Maschinenbau GmbH ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
  4. Die Bestimmungen des Produktionsgesetzes bleiben unberührt.
  1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kötters Maschinenbau GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Kötters Mschinenbau GmbH nicht zulässig.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Kötters Maschinenbau GmbH den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigung oder der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Vertragspartner der Kötters Maschinenbau GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  4. Kötters Maschinenbau GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3.Vertragsabschluß und Ziffer 4. Preise und Zahlungsbedingungen dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Kötters Maschinenbau GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Kötters Maschinenbau GmbH nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Kötters Maschinenbau GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Kötters Maschinenbau GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Kötters Maschinenbau GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
  6. Wenn der Vertragspartner die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er der Kötters Maschinenbau GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Kötters Maschinenbau GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist Kötters Maschinenbau GmbH zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Kötters Maschinenbau GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Kötters Maschinenbau GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von Kötters Maschinenbau GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  2. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Kötters Maschinenbau GmbH.
  3. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 1. Januar 2016